Schaffung eines effizienten Angebots zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen durch Straffung der Zertifizierungskriterien für mehr Transparenz, Standardisierung, Entbürokratisierung und Wettbewerb zwischen den Anbietern sowie geringeren Kosten, Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien für eine chancenorientierte Kapitalanlage neben zweistufigen Garantieprodukten, auch als besonders einfaches Standardprodukt, Verteilung der Vertragsabschlusskosten auf die Laufzeit und Ermöglichung eines Anbieterwechsels ohne Wechselkosten, Flexibilisierung der Auszahlungsphase; grundlegende Vereinfachung der steuerlichen Förderung mit besonderem Fokus auf Kleinanleger mit beitragsproportionaler Zulagenförderung, vereinfachter Kapitalentnahme, Bestandsschutz für bestehende Verträge u.a.,<br /> Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Anpassungen betr. Förderberechtigung für Selbständige u.a., Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Grundzulage und Kinderzulage, Datenübermittlungspflicht bei Altersvorsorgezulageanträgen, Besteuerung des Wohnförderkontos, Eigenheimrenten-Förderung, Altersvorsorgeverträge, Anbieterwechsel, Altersvorsorgedepot und Standarddepot, Auszahlungsphase, Kostenbegrenzung, Produktinformationsblatt, Informationspflichten für Anbieter u.a.; redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsvorschriften;<br /> Verordnungsermächtigung